Änderung Krankenhausvergütung in Psychiatrie und Psychosomatik
Bekanntgabe von Peter Bleser MdB im E-Mail-Infoservice vom 20.07.2012Für die Krankenhäuser im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik wird es schrittweise eine neue leistungsorientierte Vergütung geben.
Bundestag und Bundesrat haben dies mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) beschlossen.
Geregelt wird damit u.a.:
- dass die Krankenhäuser noch in diesem Jahr 280 Mio. Euro zusätzlich erhalten,
- dass ab 2013 die Grundlohnrate nicht mehr die maßgebliche Obergrenze für den Preisanstieg im Krankenhausbereich ist,
- dass künftig ein Veränderungswert die Obergrenze bestimmt, was die tatsächlichen Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich besser berücksichtigt.
Diese Änderungen entsprechen einer langjährigen Forderung der Krankenhäuser.
Detailliertere Informationen zu diesem Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium sind im untenstehenden Dokument zu finden.
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