EU-Agrarreform 2013 - Konsequenzen für den deutschen Weinbau

Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser bei der Jahreshauptversammlung des Weinbauverbandes Rheinhessen in Nieder-Olm vom 27.01.2012 Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Lassen Sie mich Ihnen zunächst die herzlichsten Grüße von Bundesministerin Aigner übermitteln. Das Jahr hat mit der Grünen Woche in Berlin wie immer sehr turbulent begonnen. Wie Sie sich vorstellen können, ist auch dort das Paket der Kommission zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 ein wichtiges Thema.
Nach dem so verheißungsvollen Herbst 2011 hoffe ich für Sie, dass sich die Weine in Ihren Kellern in den letzten Monaten auch entsprechend entwickelt haben. Ich bin davon überzeugt, dass viele Weinfreunde schon mit Ungeduld dem neuen Jahrgang entgegenfiebern. Einige Weine mögen sogar schon abgefüllt sein, was angesichts der kleinen Ernte 2010 nicht wirklich überrascht.
Wenn der Jahrgang hält, was er verspricht, bietet sich für den deutschen - und insbesondere natürlich rheinhessischen - Wein einmal mehr die große Gelegenheit, beim Handel, bei der Gastronomie und beim Endverbraucher zu punkten - sowohl auf nationalem als auch internationalem Parkett.
Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, wünschen sich für Ihre Familien und Betriebe jedoch nicht nur ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr. Auch bei der Weinbaupolitik erwarten Sie zu Recht die richtigen Weichenstellungen. Dabei dürfte in den nächsten zwölf Monaten für ausreichend Spannung gesorgt sein.
GAP-Paket betrifft auch den Wein
Als die Kommission am 12. Oktober letzten Jahres ihr Paket zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 präsentierte, deutete anfangs noch wenig auf eine intensive weinbaupolitische Diskussion hin. Doch mittlerweile ist klar geworden: Die Weinbaupolitik lässt sich nicht aus der allgemeinen Agrarpolitik ausklammern. Die Pläne der Kommission, bis zur Vorlage ihres Berichts Ende dieses Jahres eine weinbaupolitische Debatte zu vermeiden, sind Makulatur geworden.
Im Vordergrund beim Wein steht dabei der bis 2015 befristete Anbaustopp. Schon gleich zu Beginn der Verhandlungen forderte eine Vielzahl von Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - die Verlängerung des Anbauverbots. Dabei haben wir den Eindruck, dass die Zahl der Befürworter einer Verlängerung stetig wächst. Inzwischen sind es mit uns 15 EU-Länder, die sich für eine Beibehaltung aussprechen - lediglich drei EU-Länder lehnen eine Verlängerung explizit ab. Damit sind wir schon sehr nahe an der notwendigen qualifizierten Mehrheit. Und die heiße Phase kommt erst noch!
Kommission will EU-Arbeitsgruppe zu Pflanzrechten einsetzen
Nun scheinen unserer Forderungen bereits erste Früchte zu tragen! Agrarkommissar Cioloş hat letzte Woche in Berlin am Rande der Grünen Woche angekündigt, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der EU-Länder einsetzen zu wollen, die bis zum Jahresende Empfehlungen zur Weinbaupolitik und hier in erster Linie zum Anbaustopp vorlegen soll.
Dennoch sollten wir uns keinen Illusionen hingeben. Die Kommission wird ihre Position bis zuletzt verteidigen. Und: Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass es in Europa -; auch in Deutschland -; Befürworter für die Aufhebung gibt. Wir werden also schwierige Verhandlungen vor uns haben.
Werfen wir aber noch einen Blick auf die anderen weinrelevanten Punkte. Denn der Anbaustopp ist nicht unsere einzige Baustelle.
So sollen Erzeugerorganisationen und Branchenverbände unter bestimmten Voraussetzungen künftig auf Antrag obligatorisch vom Mitgliedstaat anerkannt werden müssen. Dies soll einheitlich horizontal geregelt werden, weshalb auch der Weinsektor betroffen wäre.
Bisher ist eine Anerkennung im Weinbereich für den Mitgliedstaat freiwillig. Nachdem sich die Weinwirtschaft hierzu in der Vergangenheit - vorsichtig formuliert - eher zurückhaltend geäußert hat, mehren sich in manchem Anbaugebiet die Stimmen, die in der Bildung von Branchenverbänden eine Chance sehen.
Branchenverbände im Weinbereich - ein Modell auch für Deutschland?
Aber man sollte die Dinge auch hier genau betrachten. Es ist sicher interessant, diesen Ansatz zur Stärkung der Kette zu prüfen. Die Herausforderung liegt dann aber darin, alle Beteiligten im Branchenverband -; vom Erzeuger bis zum Handel für eine gemeinsame Strategie zu gewinnen. Klar ist auf alle Fälle: Preisfestsetzungen oder Marktabschottungen durch Branchenverbände sind nicht zulässig.
Nach den Vorstellungen der Kommission sind Branchenverbände in erster Linie dazu da, um beispielsweise
- Marktstudien durchzuführen oder
- Verbraucherinformation und Absatzförderung zu betreiben
- sowiebessere und effizientere Produktionsverfahren zu entwickeln und zu fördern.
Die EU will zudem für letzteres, also die Entwicklung von Produktionsverfahren, unter bestimmten Voraussetzungen Mittel im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereit stellen. Die Weinwirtschaft sollte also genau prüfen, ob dies ein interessantes Modell sein könnte.
Die Bundesregierung möchte zuallererst einmal den Status quo verteidigen. Das heißt, es soll in Deutschland sowohl für Erzeugerorganisationen als auch Branchenverbände keine obligatorische Anerkennung geben. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips darf über die Anerkennung von Branchenverbänden nicht Brüssel befinden, sondern dies gehört in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Verlagerung von Kompetenzen auf die Kommission bei den önologischen Verfahren verhindern
Ein ganz besonders sensibler Bereich für Deutschland, genauer gesagt für Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, sind die önologischen Verfahren. Immer dann, wenn in Brüssel über das sich das EU-Weinrecht gesprochen werden sollte, läuten bei uns die Alarmglocken. Schließlich haben wir da schon einige unschöne Erfahrungen gemacht.
Dieses Mal sind die Vorschläge schon eine tragefähige Ausgangsbasis. Insbesondere die Regelungen zur Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung bleiben
- ad 1 unverändert und
- ad 2 in der Kompetenz des Rates.
Damit werden unsere Hauptforderungen erfüllt. Also ein gutes Zeichen. Dagegen versucht die Kommission in anderen Bereichen wie dem Stützungsprogramm oder dem Weinbezeichnungsrecht zusätzliche Kompetenzen an sich zu ziehen. Ob dies dem Vertrag von Lissabon entspricht, wie die Kommission behauptet, prüfen wir noch.
Kommission gegen Sonderweg für Qualitäts- und Landweingebiete beim Bezeichnungsrecht
Insbesondere beim Weinbezeichnungsrecht könnte die jetzt vorgeschlagene Regelung für uns noch zu unerfreulichen Überraschungen führen. Denn die Kommission möchte den mit der Weinmarktreform eingeschlagenen Weg hin zu einem französisch geprägten Weinrechtssystem auch mit Blick auf die bestehenden geschützten Weinnamen fortsetzen. Der Frage, wie es Deutschland in Zukunft mit seinen Qualitäts- und Landweingebieten hält, werden wir uns möglicherweise noch intensiver als ursprünglich gewünscht widmen müssen.
Die Signale aus Brüssel lassen jedenfalls erahnen, dass die Kommission bei der Ausgestaltung oder Änderung der Lastenhefte keine Unterscheidung mehr vornehmen will zwischen den traditionellen Anbaugebieten und den neuen geschützten geografischen Bezeichnungen.
Die Folge wäre, dass die Anbaugebiete selbst innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ihre Anbauregeln etwa zum Hektarertrag oder zu den Mindestmostgewichten festlegen könnten. Nur - in Deutschland fehlen uns hierfür noch die nötigen Strukturen und Organisationen. Die müssten erst noch geschaffen werden! Außerdem lässt das EU-Recht unserer Auffassung nach an diesem Punkt noch viele Fragen offen. Und ein solcher Weg hätte nicht zuletzt erhebliche Auswirkungen auf das Weinrecht des Bundes, vor allem aber der Länder.
Klar ist, dass wir unser deutsches System in Brüssel mit Nachdruck verteidigen werden. Allerdings sind unsere Verbündeten an einer Hand abzuzählen. Das macht die Sache sehr schwierig!
Kommen wir nun noch zu einem Aspekt, der in den letzten Wochen für einige Aufregungen gesorgt hat. Dabei geht es um den Vorschlag der Kommission zu den Direktzahlungen. 2014 soll die Betriebsprämienregelung durch ein neues mehrstufiges System von Direktzahlungen ersetzt werden.
Neben einer Basisprämie, einer obligatorischen Zahlung für Junglandwirte und einer Zahlung für Kleinlandwirte soll es künftig eine Greening-Prämie geben, für die 30 % der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen zur Verfügung stehen sollen. Ob und in welchem Umfang ein Landwirt die Basisprämie erhält, hängt davon ab, inwieweit er die mit der Gewährung der Greening-Prämie verknüpften Umweltleistungen erbringt. Für Dauerkulturbetriebe geht es hier insbesondere um die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen.
2014 sollen auch Winzer obligatorisch Zahlungsansprüche erhalten
Die bisherigen Zahlungsansprüche werden zum 31. Dezember 2013 wertlos. Das gesamte System wird sozusagen auf Null zurückgesetzt. Zugleich sollen allen Landwirten, die 2011 Zahlungsansprüche aktiviert hatten, neue Zahlungsansprüche zugewiesen werden. Darüber hinaus sollen auch weiteren Gruppen, unter anderem reinen Weinbaubetrieben, in 2014 auf Antrag originäre Zahlungsansprüche zugewiesen werden.
Grundsätzlich sind Rebflächen bereits seit der letzten Weinmarktreform beihilfefähig. Winzer konnten folglich Zahlungsansprüche kaufen und auf ihren Flächen aktivieren.
Ich gehe davon aus, dass hier im Saal auch einige Winzer sind, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Grundsätzlich ist die Integration des Weinbausektors in das Direktzahlungssystem nur konsequent. Das haben wir auch mit der Integration des Obstbaus so gemacht.
Parallel zum neuen Direktzahlungsvorschlag hat die Kommission aber noch einen anderen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der auch mit Direktzahlungen zu tun hat, sich aber ausschließlich an die Winzer richtet. Dabei geht es um die Übertragung von Mitteln aus dem nationalen Stützungsprogramm für Wein in die Betriebsprämienregelung.
Nach EU-Recht ist es heute schon möglich, Winzern Zahlungsansprüche zuzuweisen und quasi zur Gegenfinanzierung Mittel aus dem Stützungsprogramm auf die Betriebsprämienregelung zu übertragen.Wir haben davon keinen Gebrauch gemacht, weil wir davon überzeugt waren, dass die Mittel bei der Investitionsförderung oder der Umstellung von Rebflächen besser aufgehoben seien.
Deutschland plant keine Übertragung von Mitteln aus dem Stützungsprogramm in die Betriebsprämie
Nun schlägt die Kommission vor, dass sich die EU-Länder bis zum 1. Dezember 2012 -; also diesen Jahres! entscheiden, welchen Betrag sie gegebenenfalls ab 2014 aus dem Stützungsprogramm in die Betriebsprämienregelung transferieren wollen. Da die Zeit drängt, soll dieser Vorschlag aus dem Agrarpaket ausgekoppelt und schon im Februar oder März den EU-Agrarministerin zu Abstimmung vorgelegt werden.
Bisher konnten die Mitgliedstaaten diese Übertragungsmöglichkeit jährlich nutzen. Für die kommende Finanzperiode von 2014 bis 2020 soll dies aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Planungssicherheit nur noch ein einziges Mal zulässig sein.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir möchten von der Übertragungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. Dies hat mehrere Gründe:
- erstens brauchen wir eine gewisse Finanzausstattung für das Stützungsprogramm, damit es funktionsfähig bleibt - zumal wir uns in Brüssel für die Aufnahme der Steillagenförderung einsetzen,
- zweitens profitieren auch die Landwirte, weil wichtige Maßnahmen des Stützungsprogramms aus den Länderprogrammen für die ländliche Entwicklung herausfallen und so mehr Geld für Agrarprojekte zur Verfügung steht,
- drittens macht es wenig Sinn, im Jahr 2013, wenn wir in Deutschland regional einheitliche Zahlungsansprüche erreichen, den Winzern parallel für ein Jahr im alten System noch neue Zahlungsansprüche zuzuweisen, die dann zum Jahresende wertlos würden, weil dann das neue System beginnt.
- Also kurzum: Wir bleiben beim nationalen Stützungsprogramm wie es ist.
Zeitplan für GAP-Reform wackelt
Liebe Winzerinnen und Winzer, Sie sehen, das Paket zur GAP nach 2013 enthält allerlei Fallstricke, auf die wir genau achten müssen.
Zwar beteuert die Kommission bei jeder Gelegenheit, dass ihre Vorschläge im Weinbereich nur der Vereinfachung dienen und die eigentlichen Weinvorschläge erst mit dem Bericht Ende des Jahres kommen sollen. Doch die genannten Beispiele zeigen, dass wir sehr genau hinsehen müssen.
Dessen ungeachtet ist angesichts der Komplexität des GAP-Paketes und der Vielzahl der bereits jetzt erkennbaren Änderungswünsche seitens des Rates und des Europäischen Parlaments nicht auszuschließen, dass der bisherige Zeitplan, der eine Verabschiedung Ende diesen Jahres vorsieht, korrigiert werden muss.
Dies wäre auch nur dann möglich, falls der mittelfristige Finanzrahmen der EU wie geplant bis dahin verabschiedet ist.
Die nächsten Monate werden zeigen, wohin die Reise geht.
In jedem Fall werden wir in Sachen Anbaustopp am Ball bleiben und die Kommission weiter hartnäckig bearbeiten. Damit Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, möglichst bald ein klares Signal bekommen, wie es nach 2015 weitergeht.
Die große Resonanz auf die diesjährigen Agrartage zeigt,
- dass Sie trotz allem nach vorne schauen,
- dass Sie in Ihre Betriebe investieren und
- Ihre Zukunft aktiv gestalten wollen.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die politischen Rahmenbedingungen dafür stimmen - in der EU und national.
