Potenziale von Bioerdgas im Wärmemarkt
Rede beim Parlamentarischer Abend des Biogasrates in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin am 24.05.2012Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
1. Begrüßung und Einleitung
Herzlichen Dank für die Einladung und Ihre freundliche Begrüßung zum heutigen Parlamentarischen Abend des Biogasrates.
Ich bin von den Gastgebern des heutigen Abends gebeten worden, zu den Potenzialen von Bioerdgas im Wärmemarkt vor dem Hintergrund des zur Novellierung anstehenden Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu sprechen. Ich tue das sehr gern und freue mich auch auf ein interessantes und aktuelles Thema und die anschließenden Gespräche.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, das Ziel des EEWärmeG, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich zu steigern, konnte bisher nur begrenzt erreicht werden. Das liegt vor allem an der Beschränkung der Nutzungspflicht im Gesetz auf Neubauten und der Option, den Einsatz erneuerbarer Energien durch Energieeinsparungen oder andere Ersatzmaßnahmen erfüllen zu können.
Der Wärmesektor ist aber für das Gelingen der Energiewende von ausschlaggebender Bedeutung und damit sind wir bereits mittendrin in einer der großen politisch-wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.
2. Die Bedeutung der Bioenergie für den EE-Wärmesektor und das Gelingen der Energiewende
Deutschland hat die Zukunftsentscheidung getroffen, seine Energieversorgung hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Im Herbst letzen Jahres hatte die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien bereits begonnen. Aus der Katastrophe in Japan hat die Bundesregierung ferner Konsequenzen gezogen und eine Beschleunigung der Energiewende für Deutschland beschlossen.
Ziel dieser Politik ist es, die Energieversorgung in Deutschland schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Wir wollen, dass bis 2050 insgesamt 60 Prozent unseres Endenergiebedarfs durch regenerative Energieträger bereitgestellt wird. Gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauch um 50 Prozent gegenüber 2008 abgesenkt werden. Bis spätestens 2020 soll dieser Anteil bei der Stromversorgung auf 35 Prozent gesteigert werden. Im Wärmebereich sollen bis 2020 14 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Den ländlichen Räumen kommt hier eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Biomasse ist der nachwachsende Rohstoff unserer Land- und Forstwirtschaft und als erneuerbarer Energierohstoff ist Biomasse insbesondere bei der Wärmeerzeugung ein unverzichtbarer Bestandteil, um unsere Energieversorgung dauerhaft klimaschonender zu machen.
Eine nachhaltige und ressourceneffiziente Umgestaltung der Wärmeversorgung ist geboten, zumal in den nächsten Jahren ohnehin mit großen Veränderungen auf dem Wärmemarkt zu rechnen ist. Auslöser sind demografische Entwicklungen, Effizienzerhöhungen bei der Wärmenutzung und veränderte Energiepreise.
Das Energieeinsparpotenzial ist bei der Wärmeversorgung besonders groß. Es ist daher von großer Bedeutung, dass das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu erhöhen, stets unter dem Leitgedanken der Energieeffizienz betrachtet wird.
Ich denke, dass Deutschland bereits große Schritte hin zu einer Energiewende unternommen hat. Damit einher geht eine enorme technische Entwicklung erneuerbarer Energieanlagen und zwar von Windkraft über Fotovoltaik bis hin zur Biogastechnik.
3. Biogas und Potentiale für die Einspeisung
Die Erzeugung und energetische Nutzung von Biogas hat in den letzten Jahren eine gewaltige Entwicklung genommen. Ende 2011 waren in Deutschland neben den rund 7.100 Biogasanlagen, die Biogas zu Strom und Wärme umwandeln, zusätzlich etwa 80 Biomethananlagen in Betrieb, die Biomethan in Erdgasqualität aufbereiten und einspeisen.
Die Kapazität der in Deutschland installierten rund 80 Biomethananlagen liegt bei einer Größenordnung von etwa 100.000 m³ Rohbiogas pro Stunde, das wiederum in etwa einer Biomethanproduktion von 57.000 m³ pro Stunde entspricht. Damit werden heute etwa 8% des Ausbauziels der Biomethaneinspeisung für 2020 erreicht.
Die Zahlen zeigen, wie weit entfernt wir in diesem Bereich von unserer energiepolitischen Zielmarke sind!
Nach Expertenschätzungen beträgt das technische Primärenergiepotenzial für Biogas bezogen auf das Jahr 2020 rund 500 PJ. Die Bundesregierung strebt für das Jahr 2020 eine jährliche Biogaseinspeisung von rund 6 % des deutschen Erdgasverbrauchs an. Das entspricht etwa 6 Mrd. m³ Biomethan pro Jahr bzw. rund 215 PJ/a. Damit ist eine Erreichung der Ausbauziele für die Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung in 2020 mit dem errechneten technischen Primärenergiepotenzial möglich.
Um die Zielsetzungen der Bundesregierung im Bereich der Biogaseinspeisung zu erreichen, muss dieser Sektor jedoch erheblich weiterentwickelt werden!
Wie steht es aktuell um die Nutzung von Bioerdgas?
Derzeit vorherrschend bei der Nutzung von Biomethan ist die Verstromung des Biogases direkt am Anlagenstandort mit Hilfe eines oder mehrerer Blockheizkraftwerke. Diese erzeugen Strom und Abwärme. Die Nutzungsmöglichkeiten für diese Abwärme sind auf dem landwirtschaftlichen Betrieb häufig begrenzt. Die Abwärme wird für die Beheizung der Fermenter, Gebäuden und Stallungen verwendet. Damit ist das Wärmepotenzial jedoch bei größeren Anlagen meistens bei weitem noch nicht erschöpft..
Für dieses Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsproblem stellt u.a. die Aufbereitung des Biogases zu Biomethan und dessen Einspeisung ins Erdgasnetz eine Lösung dar. Außerdem ist die Nutzung des Biomethans zur reinen Wärmeerzeugung und als Kraftstoff in Erdgasfahrzeugen möglich.
Vergleicht man die Chancen und Perspektiven von Biogas im Kraftstoffmarkt mit anderen alternativen Kraftstoffen, wie z.B. Wasserstoff und Elektromobilität, so sind diese beträchtlich. Bei Biogas stehen sowohl die Fahrzeugtechnik als auch die Erzeugungstechnologie und die Logistik bereits heute ausgereift und zu vertretbaren Preisen zur Verfügung. Gegenüber anderen Biokraftstoffen, wie z.B. Bioethanol und Biodiesel ist die hohe Flächeneffizienz von Biogas hervorzuheben und solange die Biokraftstoffe der zweiten Generation noch entwickelt und erprobt werden, bietet Biogas auch im Kraftstoffmarkt eine echte Alternative.
Nach Auffassung des BMELV müssen die verschiedenen Nutzungspfade für Biogas auf absehbare Zeit parallel und technologieoffen entwickelt werden. Nur so können nach unserer Einschätzung die vielfältigen Talente von Biogas angemessen zur Geltung gebracht werden.
Das EEWärmeG, um das es heute schwerpunktmäßig geht, zielt darauf ab, in 2020 einen Anteil des Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien von 14 Prozent zu erreichen. Auch hier werden, wie bei der Regelung für die Stromerzeugung, keine Angaben zur Verteilung auf die verschiedenen erneuerbaren Energieformen festgeschrieben. Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme stieg im Jahr 2011 auf 10,4 Prozent. Dabei entfällt der Hauptanteil mit 91 Prozent auf Wärme aus Biomasse (davon fast 12 Prozent auf Wärme aus Biogas) und nur 8,5 Prozent auf Solar- und Geothermie.
Zum Jahresbeginn 2012 wurde das EEG novelliert , das u.a. die Vergütung der Verstromung von Biogas bzw. Biomethan regelt.
Auch das EEWärmeG muss bzgl. der Nutzung von Biomethan zu Heizzwecken einer Prüfung mit Blick auf die Zielsetzungen der Bundesregierung unterzogen werden. Ziel der Überprüfungen muss es sein, mögliche Hemmnisse zu erkennen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beheben.
An dieser Stelle sei deutlich gesagt, dass wir dringend auf den Erfahrungsbericht des BMU zum EEWärmeG warten, damit wir die zum 1. Januar 2013 vereinbarte Novelle des Gesetzes durchführen können. Ich möchte hierbei die Gelegenheit nutzen und dem neuen Bundesumweltminister Peter Altmaier alles Gute und viel Erfolg bei seinem neuen und verantwortungsvollen Amt wünschen.
Das BMELV hat im Januar 2012 ein Positionspapier zur geplanten Novelle des EEWärmeG verfasst und auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Ich möchte dieses Papier nicht in seiner Gänze vortragen, sondern nur die aus Sicht des heutigen Themas wichtigsten Änderungen im Rahmen der EEWärmeG-Novelle 2013 zusammenfassen.
Eine technologieoffene Neuregelung der Nutzungspflicht im Neubau sollte die derzeitige Benachteiligung von Wärme aus Biomasse verbessern. Hier sind derzeit im Gegensatz zur 15 Prozent-Grenze für Solarthermie mindestens 50 Prozent für die Erfüllung der Nutzpflicht notwendig. Hier schlägt das BMELV eine einheitliche Nutzungspflicht von mindestens 50 Prozent vor, unabhängig von der Art der erneuerbaren Ressource. Die Wahl der Technologien und deren Kombination sollten frei sein und sich nach den örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten richten.
Im Falle einer Umsetzung der Nutzungspflicht auch im Gebäudebestand sind ebenfalls nur technologieoffene Lösungen akzeptabel. Es sollte hier keine Einschränkung hinsichtlich des Einsatzes der am Markt verfügbaren und effizienten Biomassefeuerungen geben. Damit diese Verpflichtung auch umgesetzt werden kann, ist eine Unterstützung mit öffentlichen Mitteln unabdingbar. Eine unangemessene Benachteiligung der Mieter ist dabei auszuschließen- dies ist dem BMELV besonders wichtig.
Das Positionspapier des BMELV spricht sich dafür aus, dass auch die Direktverbrennung von Biogas in Gasheizungen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben in der Novelle Berücksichtigung finden sollte. Die Direktverbrennung von Biogas sollte zur Erfüllung der Nutzungspflicht herangezogen werden, wenn die Nutzung durch KWK nicht sinnvoll und wirtschaftlich ist, hocheffiziente Verbrennungstechniken eingesetzt und Standards in der Wärmedämmung eingehalten werden. Auch könnte man den Anteil an prozentualer Verpflichtung, der durch das direkt genutzte Biogas erfüllt werden kann, einschränken.
4. Ausblick Bioenergie und Fazit
Uns allen dürfte bewusst sein, dass die Erneuerbaren Energien - Ausbauziele nicht erreichbar sind, wenn wir nicht auf weitere Bioenergieanlagen setzen. Denn, sollen die erneuerbaren Energien zum tragenden Pfeiler der Stromversorgung werden, müssen sie sicher und kosteneffizient Energieverantwortung übernehmen können.
Aus meiner Sicht muss die Lösung letztlich ein ausgewogener Mix aus mittleren und kleineren Anlagenkonzepten sein. Wir brauchen die dezentralen landwirtschaftlichen Anlagen, die insbesondere Reststoffe verwerten und eine Verwertung der Biomasse dort, wo sie anfällt, ermöglichen. Das heißt gleichzeitig eine Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum bei kurzen Transportwegen. Das ist Energie der kurzen Wege.
Aber wir könnten eben auch mit Biogasanlagen, die Biomethan einspeisen, erneuerbare Energie dahin transportieren, wo sie bisher kaum genutzt wird und das ist beispielsweise im Gebäudebestand der urbanen Bereiche. Das ist der Ansatz den wir bezüglich der Novellierung des EEWärmeG bedenken und einbringen sollten. Das Gasnetz ist überdies ein zur Verfügung stehender großer Speicher.
Meine Damen und Herren, Biomasse ist der erneuerbare Energieträger von heute und wird es auch in Zukunft bleiben. Die Herausforderungen im Rahmen der Energiewende sind vielfältig und können nur mit vereinten Anstrengungen angenommen werden. Dies sollte auch von allen Akteuren in dem für die Energiewende besonders wichtigen Biogassektor mit seinen wertvollen unterschiedlichen Nutzungspfaden verinnerlicht werden.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen die Positionierung des BMELV zum Thema des heutigen Abends näherbringen. Ich freue mich nun auf die nachfolgenden Vorträge aus Forschung und Wirtschaft und die Anregungen aus diesen Beiträgen für die abschließende Diskussionsrunde mit den Vertretern der Parteien.
Ich wünsche der Veranstaltung einen guten Verlauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
